- Die allgemeine Agrarförderung (Direktförderung aus der „ersten Säule“) gemäß der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ist in Niedersachsen im „ANDI-Antrag“ abgebildet.
Wir helfen oder übernehmen Ihre Antragstellung. - Darüber hinaus bieten niedersächsische Ministerien (ML und MU) verschiedene Förderangebote für weitergehende Agrarumweltmaßnahmen (AUKM), von Blühflächen über Brache und Günlandextensivierung bis Ökolandbau… .
Wir beraten Sie bei der Auswahl gemäß den Förderbedingungen und helfen beim Antrag (zu stellen in Verbindung mit ANDI, s.o.). - Haben Sie Flächen in Trinkwassergewinnungsgebieten? Die regional unterschiedlich ausgehandelten Freiwilligen Vereinbarungen der Trinkwasserschutzkooperationen bieten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Fruchtfolge und Ihren Betrieb insgesamt. Viel Wissen und die nötigen Formalitäten hierzu bietet die jeweilige Wasserschutzberatung (kostenlos!).
Wir vermitteln Ihnen die nötigen Kontakte, in der Gemeinde Hatten (WSG Sandkrug) gerne auch mehr. In anderen umliegenden Wasserschutzgebieten ist dieses zur Vermeidung beruflicher Interessenkonflikte leider nicht möglich. - Individuelle Bewirtschaftungsvereinbarungen (Vertragsnaturschutz, Kompensationsflächen…) aufgrund örtlicher Gegebeneheiten oder persönliche Interessenlagen eröffnen evtl. zusätzliche Möglichkeiten. Lassen Sie uns darüber diskutieren!
Für einen sicheren Überblick zu Ihrer Flächenbewirtschaftung bieten wir die Einbindung der Informationen in ein geographisches Informationssystem (wir bevorzugen QGIS) und/oder in die elektronische Ackerschlagkartei (wir bevorzugen 365FarmNet).